Zum Thema Gestank 2026
Korrespondenzen mit Behörden-Regierungsstellen 2026
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Öffentlichkeit, Presse, kommunale Politik, Rhein-Erft-Kreis,
Bezirksregierung Köln, LANUK, Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr NRW, MAGS NRW (Arbeitsschutz NRW)
wurden über die wiederkehrende Geruchsbelastungen informiert.
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Am 20.07.2026 wurde ein Appell an die zuständigen Stellen
gerichtet. Darin wurden wirksame Kontrollen sowie ein nachhaltiges
Betreiberkonzept für das Verwertungszentrum Rhein-Erft in
Erftstadt gefordert.
Die Forderungen beziehen sich auf den Schutz der Bürgerinnen
und Bürger in Brühl, Erftstadt und Hürth.
Eine Rückmeldung zu den eingeleiteten Maßnahmen wurde
innerhalb von drei Wochen erwartet.
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Bis 22.08.2026 gingen nur einzelne direkte Rückmeldungen ein.
Die Resonanz war erschreckend gering. Die Kommunikation fand,
wenn überhaupt über die Presse statt.
Rückmeldungen erhielten wir:
> aus Brühl von Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP
Bündnis90/Die Grünen und SPD sagen der Bürgerinitiative
Unterstützung bei der Bekämpfung der Geruchsbelästigung zu.
> aus Erftstadt CDU
> aus Bergheim im Auftrag vom Landrat,
das Amt für technischen Umweltschutz
> sowie vom Ministerbüro des MWIKE. Das Ministerbüro
des MWIKE verwies auf die Zuständigkeit des Ministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW.
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Für Anfang September 2026 ist ein Gesprächstermin mit dem
Bürgermeister der Stadt Brühl, Verwaltungsmitarbeitenden
sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative vorgesehen.
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Die Anfrage vom 30.07.2026 an das Gesundheitsamt des
Rhein-Erft-Kreises zur gesundheitlichen Bewertung der
Geruchsbelastungen bleibt bis 22.08.2026 unbeantwortet.
Im August 2026 war u. a. in der Presse nachzulesen:
“Die Bezirksregierung teilt mit, bei den Betrieben, für die sie zuständig
ist, seien "keine Abweichungen vom genehmigten ordnungsgemäßen
Betrieb festgestellt worden.“
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Jedoch, genehmigungskonform bedeutet nicht belastungsfrei.
Dass ein Betrieb alle Auflagen einhält, beweist nur die Einhaltung
der geltenden Regeln, nicht das Ausbleiben von Umwelt- oder
Gesundheitsbeeinträchtigungen.
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Anhaltende Geruchsbelästigungen weisen auf eine Schutzlücke hin.
Wenn Anwohner dauerhaft unter starkem Gestank leiden, kann dies
ein Indiz dafür sein, dass die bestehenden Grenzwerte oder
Bewertungsmethoden die tatsächliche Belastung nicht
ausreichend erfassen.
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Gesundheitliche Auswirkungen können unterschätzt werden.
Gerüche können Stress, Schlafstörungen, Kopfschmerzen,
Konzentrationsprobleme und eine verminderte Lebensqualität
verursachen. Die Vorschriften sollten aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen Rechnung tragen.
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Lebensqualität ist ebenfalls ein Schutzgut.
Auch wenn Grenzwerte eingehalten werden, kann die Wohn- und
Aufenthaltsqualität erheblich beeinträchtigt sein. Ein wirksamer
Umweltschutz umfasst mehr als die Vermeidung akuter
Gesundheitsgefahren.
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Technischer Fortschritt ermöglicht strengere Anforderungen.
Wenn moderne Filter-, Abluft- oder Verfahrenssysteme die
Emissionen weiter reduzieren können, sollten Genehmigungen
und Vorschriften regelmäßig überprüft und angepasst werden.
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Vorsorgeprinzip des Umweltrechts.
Umweltrecht soll nicht nur nachweisbare Schäden verhindern,
sondern Belastungen möglichst frühzeitig begrenzen. Bleiben
Beschwerden trotz Einhaltung der Regeln bestehen, ist eine
Überprüfung der Regeln sachgerecht.
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Erfahrungen der Betroffenen sollten berücksichtigt werden.
Wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern können darauf
hindeuten, dass die tatsächliche Situation vor Ort nicht ausreichend
durch die bestehenden Regelwerke abgebildet wird.
Kurz gesagt: Die Feststellung eines ordnungsgemäßen,
genehmigungskonformen Betriebs schließt erhebliche Geruchs- und
Umweltbelastungen nicht aus. Wenn Anwohner dauerhaft betroffen sind,
sollten die geltenden Grenzwerte, Messverfahren und Genehmigungs-
auflagen daraufhin überprüft werden, ob sie Gesundheit, Umwelt und
Lebensqualität ausreichend schützen.
Bürgerinitiative "UNS STINKT'S"
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